Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 11.06.2010 - 5 K 186/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Versagung der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ab 2006
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steuererklärung - Zur Abzugsfähigkeit von "privaten" Steuerberatungskosten
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steuererklärung - Musterverfahren zur Abzugsfähigkeit von "privaten" Steuerberatungskosten
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steuerberatungskosten - Erste Klagen vor Finanzgerichten anhängig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.02.2010 - X R 10/08
Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2010 - 5 K 186/07
Der vorliegend allein geltend gemachte Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben kommt ab dem Veranlagungszeitraum 2006 nicht mehr in Betracht, wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 4. Februar 2010 (Az. X R 10/08, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 739), dem der Senat folgt, ausgeführt hat.Dies hat zur Folge, dass danach auch solche Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können, die für Veranlagungszeiträume vor 2006 erbracht wurden, aber erst im Jahr 2006 bezahlt worden sind (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010 a.a.O.).
Dem wird jedoch dadurch genügt, dass Steuerberatungskosten, die in Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, weiter abziehbar sind, weil die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. diese nicht betrifft (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010 a.a.O.).
Der Ersatz von Steuerberatungskosten wird sozialhilferechtlich nicht gewährleistet; die Inanspruchnahme von Steuerberatungsleistungen ist nicht Teil des notwendigen Existenzminimums (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010 a.a.O.).
Wenn bereits die unvermeidbar zu zahlenden Personensteuern als solche als nicht abziehbar behandelt werden dürfen (§ 12 Nr. 3 EStG), dann erst recht die Aufwendungen zur Erfüllung dieser Steuerzahlungspflichten (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010, a.a.O. m.w.N.).
Auch die Kompliziertheit des Steuerrechts gebietet verfassungsrechtlich entgegen der Ansicht der Klägerin nicht den Abzug der Steuerberatungskosten als Sonderausgaben (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010, a.a.O.).
Dass die These von der Unvermeidlichkeit der Steuerberatungskosten nicht zu belegen ist, zeigt die Tatsache, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung selbst erstellt (BFH-Urt. v. 4. Februar 2010, a.a.O. m.w.N.).
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.06.2010 - 5 K 186/07
Das objektive Nettoprinzip ist - unabhängig davon, ob diesem Verfassungsrang zukommt (was bislang in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts offengelassen wird, vgl. den Beschl. des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- v. 12. Mai 2009, 2 BvL 1/00, DStRE 2009, 922 m.w.N.) - hierdurch nicht verletzt.